AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Bergziegen – Iris Ohlig (im Folgenden "Die Bergziegen" genannt)
1. Allgemeines Alle Leistungen die Die Bergziegen erbringt erfolgen auf der Grundlage geltender aktueller deutscher Gesetze und der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anmeldevoraussetzungen Grundsätzlich kann sich jede Person zu unseren Veranstaltungen anmelden. Für Anmeldungen von Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Persönliche Gesundheit, körperliche Fitness und die in der Ausschreibung genannten Fertigkeiten und Ausrüstungen sind Anmeldevoraussetzungen.
3. Anmeldung/Vertragsabschluß Mit Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrags verbindlich an. Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich per Post oder elektronisch erfolgen. Bei Gruppenanmeldungen ist jede Person namentlich aufzuführen und die Kontaktdaten anzugeben. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit Rechnung und den Zahlungsinformationen schriftlich per Post oder elektronisch zugesandt. Der Vertrag kommt durch unsere Buchungsbestätigung zustande.
4. Zahlung Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung wird der Veranstaltungspreis bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Absagen seitens der Teilnehmerin in weniger als 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet sich die Teilnehmerin zur Zahlung von Stornogebühren.
5. Kurzfristige Buchungen Kurzfristige Buchungen sind Buchungen, die innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn getätigt werden. Der gesamte Preis wird mit der Anmeldung sofort fällig.
6. Mindest- und Höchstpersonenzahl Die Veranstaltung wird grundsätzlich nur zu den angegebenen Mindest- und Höchstpersonenzahlen durchgeführt. Wir die Mindestpersonenzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen. Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.
7. Leistungen Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Programm. Die Ausschreibung stellt den geplanten Inhalt und Verlauf der Veranstaltung dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. Routenänderungen sowie Änderungen aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen bei jedem Wetter statt.
8. Rücktritt durch die Teilnehmerin Die Teilnehmerin kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder elektronisch erfolgen. Aufgrund der Aufwendungen von Die Bergziegen entstehen folgende Stornogebühren:
- 10 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des ausgeschriebenen Preises, min. 8 Euro pro Person
- 4 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des ausgeschriebenen Preises
- Bei Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung 100% des ausgeschriebenen Preises.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Die Bergziegen.
9. Umbuchung/Ersatzperson Umbuchungen auf andere freie Veranstaltungen von Die Bergziegen innerhalb eines Kalenderjahres sind mit Zustimmung von Die Bergziegen möglich. Bei bestätigter Umbuchung werden 8 Euro Umbuchungsgebühr berechnet.
Anstelle eines Rücktritts kann die Teilnehmerin eine geeignete Ersatzteilnehmerin vorschlagen. Die Bergziegen bleibt vorbehalten, die Ersatzperson abzulehnen, insbesondere wenn die Ersatzperson den Anmeldevoraussetzungen der Veranstaltung nicht entspricht.
10. Rücktritt durch Die Bergziegen Die Bergziegen ist berechtigt, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen, wenn die erforderliche Mindestpersonenzahl nicht erreicht wird, die Teilnehmerin sich mit der Zahlung in Verzug befindet oder höhere Gewalt vorliegt. Die Bergziegen ist verpflichtet, die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung sofort in schriftlicher oder elektronischer Form zuzusenden. Weitere Ansprüche der Teilnehmerin an Die Bergziegen sind ausgeschlossen.
Nach Veranstaltungsbeginn kann Die Bergziegen den Vertrag kündigen, wenn die Teilnehmerin die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung von Die Bergziegen nachhaltig stört oder sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Die Bergziegen den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Wenn die Teilnehmerin die Veranstaltung vorzeitig verlässt, z.B. aufgrund einer Verletzung, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
12. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge außergewöhnlicher Umstände, die Die Bergziegen nicht zu vertreten hat – Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä. – erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen. Dies gilt auch wenn eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände, wie extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung einer Teilnehmerin oder der Veranstaltungsleiterin / des Veranstaltungsleiters nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen zu Lasten der Teilnehmerin.
13. Gewährleistung Wird die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich der Veranstaltungsleiterin / dem Veranstaltungsleiter zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Die Bergziegen ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Veranstaltungsleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.
14. Haftung Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haftet Die Bergziegen für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, sachgerechte Leistungsbeschreibung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die gewissenhafte Durchführung der Veranstaltung.
15. Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung Die Teilnahme an allen Veranstaltungen von Die Bergziegen ist grundsätzlich freiwillig. Die Teilnehmerinnen gehen wissentlich ein erhöhtes Risiko ein. Mountainbiken ist mit hohen körperlichen Belastungen verbunden. Lassen Sie im Zweifelsfall Ihren Gesundheitszustand von einem Arzt überprüfen und prüfen Sie, ob Sie den Voraussetzungen für die ausgeschriebene Veranstaltung gewachsen sind. Für Schäden, die Sie sich selbst oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Die Bergziegen lehnt generell jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen oder des Sportgeräts Mountainbike ab. Generell nimmt jede Person an allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil. Bei allen Veranstaltungen gilt ausnahmslos Helmpflicht. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Den Weisungen der Veranstaltungsleiterin / des Veranstaltungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Die Bergziegen haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Leitung nicht Folge geleistet werden oder die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Die Bergziegen haftet nicht bei Verlust von Fahrrädern, Ausrüstung, Gepäck oder Wertgegenständen.
Die Bergziegen haftet nur insoweit, als ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Die Bergziegen einer ihrer Mitarbeiter/innen beruht. Wir empfehlen den Teilnehmerinnen den Abschluss einer privaten Haftpflicht-, Unfall-, Reisediebstahl- und Reiserücktrittversicherung.
16. Film- und Bildmaterial Die Teilnehmerinnen geben durch ihre Anmeldung ihr Einverständnis, dass Foto- oder Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien zu Werbezwecken von Die Bergziegen veröffentlicht werden dürfen.
17. Datenschutz Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass Name, Adresse, Telefonnummer und Mailadresse zu Zwecken einer Teilnehmerinnenliste weitergegeben werden dürfen. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
18. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weinheim.
19. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.
20. Kontakt Die Bergziegen – Iris Ohlig Heddesheimer Str. 42a 69493 Hirschberg a.d. Bergstraße Tel. 06201. 488 35 80 iris@die-bergziegen.de www.die-bergziegen.de
Bankverbindung: Iris Ohlig, Volksbank Kurpfalz H+G Bank e.G., Konto 622 111 05, BLZ 672 901 00 USt-IdNr: DE 225461565 |